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Darf man die Fassade seiner Doppelhaushälfte gestalten wie man möchte?

Darf man, ohne Abstimmung mit dem Nachbar, die Fassade seiner Doppelhaushälfte gestalten wie man möchte? Dieser Frage und den entsprechenden Antworten gehen wir in diesem Ratgeber nach. Denn wenn Sie eine Doppelhaushälfte kaufen und anschließend sanieren bzw. modernisieren wollen, dann haben Sie natürlich eigene Vorstellungen im Hinblick auf Fassade, Dach, Fenster, Türen, Farbe und Gesamtwirkung. Muss diese zur Nachbarhälfte passen und was gibt es sonst zu beachten? Im Folgenden haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengetragen.

Darf man, ohne Abstimmung mit dem Nachbar, die Fassade seiner Doppelhaushälfte gestalten wie man möchte? Antworten zu Modernisierung, Umbau, Bebauungsplan und Gestaltungssatzung finden Sie hier!

Fassade der Doppelhaushälfte gestalten wie man möchte

Kauft man sich eine Doppelhaushälfte oder möchte die bereits bewohnte modernisieren, dann gilt im Grunde der Leitsatz: Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Das heißt, dass man seine Hälfte des Hauses nicht zwingend der Hälfte des Nachbars anpassen oder angepasst lassen muss. Will man also nicht nur innen sanieren und modernisieren, sondern auch außen, dann ist das möglich. Auch mit einer neuen Fassade in anderer Farbe, mit neuen Fenstern, einem neuen Dach und so weiter. Falls möglich und genehmigt sind sogar Anbauten, ein Wintergarten oder ähnliches möglich. Jedoch gilt es, wie immer, ein paar Details zu beachten; einen kompletten Freifahrtschein gibt es leider nicht.

Gestaltungssatzung der Gemeinde / Stadt

Vor allem historische oder auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Orte, Gemeinden und Städte haben oft eine sogenannte Gestaltungssatzung. Diese soll sicherstellen, dass neue Eigentümer bzw. neu bauende Landherren das allgemeine Bild nicht durch einzelne Bauten stören. Beispielsweise wird es sicherlich sehr schwierig sein, in einem mittelalterlichen Stadtkern ein modernes Bürogebäude aus Glas und Beton zu erstellen. Falls also die Doppelhaushälfte zur historischen oder regionalen Gestaltung gehört, dann kann eine komplette Umgestaltung (der Optik) also an der Gestaltungssatzung scheitern. Informieren Sie sich daher vor allen Maßnahmen beim zuständigen Bauamt.

Bebauungsplan / Baugestaltungsrecht

Der Bebauungsplan (auch kurz B-Plan genannt) ist dafür gedacht, die Art und Weise der Bebauung von Grundstücken zu regeln. Auch regelt der Plan, welche Flächen in welcher Art bebaut oder gar komplett freigelassen werden. Die gestalterischen Festsetzungen des Plans einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Viertels können zudem so umfangreich sein, dass sie eine eigenständige Gestaltungssatzung ersetzen. Erkundigen Sie sich vor der Gestaltung / Umgestaltung Ihrer Doppelhaushälfte also sowohl nach der Satzung als auch nach dem Plan. Beides untersteht dem Baugestaltungsrecht, einem Teil des Bauordnungsrechts. Das Baugestaltungsrecht ergänzt technische Regelungen (Energieverordnungen, Gefahrenabwehr, etc.) im ästhetischen Sinne.

Genehmigungspflichtige Änderungen

Geht die Sanierung oder Modernisierung so weit, dass es größere bauliche Veränderungen (Austausch und Vergrößerung der Fenster, Veränderung des Daches, etc.) gibt, dann ist gegebenenfalls eine Baugenehmigung einzuholen. Das Gleiche gilt beim Anbau von Nebengebäuden, einer Garage, eines Wintergartens oder Balkons. Das hat im Detail nichts mit dem Status als Doppelhaushälfte zu tun, sondern ist regulär baurechtlich so geregelt. Im Zweifelsfall sollten Sie einen umfassenden Umbau- und Modernisierungsplan erstellen und diesen vom zuständigen Bauamt prüfen lassen.

Kommunikation mit den Nachbarn

Neben allen rechtlichen und organisatorischen Aspekten, die Ihnen die vollständige oder bedingte Gestaltungsfreiheit an der Doppelhaushälfte zusagen können, sollten Sie dennoch das Gespräch mit den Nachbarn suchen. Informieren Sie sie zumindest über die geplanten Maßnahmen, über die zukünftige Gestaltung und Modernisierungsanstrengungen. So lernen Sie sich nicht nur kennen, sondern können schon einmal im Voraus über kommende Bauarbeiten informieren. Vielleicht hat der Nachbar ja selbst vor, Arbeiten zu realisieren? Dann könnten Sie sich absprechen und einzelne Arbeiten (neues Dach, neue Fassadendämmung, Malerarbeiten, etc.) am gesamten Haus durchführen lassen. Und am Ende ist ein gutes Verhältnis mit den Nachbarn ja erstrebenswert.

Diese Punkte gilt es zu beachten

Man darf also theoretisch, ohne Abstimmung mit den Nachbarn, die Fassade seiner Doppelhaushälfte gestalten wie man möchte. In einigen Städten, Dörfern und Gemeinden gilt es aber dennoch, einige Regelungen und Vorschriften zu beachten. Hier eine kleine Zusammenfassung:

  • Bebauungsplan: Der Textteil des Bebauungsplans enthält nebst anderer Angaben auch Vorgaben zu Materialien und Farben, welche die Optik des Hauses bilden (Bedachung, Fensterrahmen, Einfriedung, Antennen, etc.)
  • Gestaltungssatzung: Diese Vorgabensammlung kann im vorbenannten Plan enthalten oder als einzelne Satzung auftreten. Hier steht die äußere Gestaltung von Haus und Grundstück im Vordergrund – hin zu Zaun, Begrünung und Dekoration im Garten.
  • Allgemeine Baugenehmigungen: Natürlich sind neben den vorbenannten Regelungen auch die allgemeinen Bauregelungen zu beachten. Ergeben sich im Rahmen der Modernisierung erhebliche Umgestaltungen, dann muss ggf. eine Baugenehmigung eingeholt werden.
  • Nachbar: Der Nachbar muss zwar nicht um Erlaubnis gefragt werden, aber ihn gänzlich außen vor zu lassen und nicht zu informieren, kann zu einem schlechten Nachbarschaftsverhältnis führen. Und das ist sicher nicht Sinn und Zweck der Sache.

Modernisierung der Fassade einer Doppelhaushälfte

Zur Modernisierung der Doppelhaushälfte gehört auch deren Fassade. Hier spielt neben Putz, Farbe oder offenem Mauerwerk bzw. einer neuen Mauerwerkoptik auch und vor allem die Dämmung eine wichtige Rolle. Die Fassadendämmung im Rahmen der Modernisierung kann zu einer wesentlich höheren Energieeffizienz des Gebäudes bzw. Ihrer Hälfte des Hauses führen. Deshalb können Sie, nach entsprechender Prüfung und Bestätigung der Effizienzerhöhung auch Fördermittel erhalten – beispielsweise von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Neben Fördermitteln für die Neugestaltung der Fassade der Doppelhaushälfte gibt es auch günstige Modernisierungs- und Baukredite.

Zusammenfassung

Lautet die Frage also „Darf man die Fassade seiner Doppelhaushälfte gestalten wie man möchte?“, dann lautet die Antwort ganz klar „Jein!“. Denn den Nachbarn muss man nicht zwingend um Erlaubnis fragen, beim Bauamt sollte man sich aber schon schlau machen. Selbst wenn man keine Abstimmung mit dem Nachbar und seiner Haushälfte vornehmen muss, so gibt es immer noch allgemeine Bauvorschriften, Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen und dergleichen mehr. Eigene Vorstellungen in der Gestaltungen sind also (nur) im vorgeschriebenen Rahmen möglich.

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